1. Preise (freibleibend, Irrtum und Druckfehler vorbehalten)
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die Listenpreise des Lieferers. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-Urheberrecht etc.) an dem zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen gleichwohl entstehen könnten, die Haftung.
3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dergleichen auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens € 5.000,00 nach Maßgabe eines Seitens des abgeschlossenen Versicherungsvertrages, geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Eventuelle Beanstandungen bitten wir innerhalb drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.
d) Textildruck: Wir können keine Garantie für die Farbwiedergabe bzw. die Farbechtheit übernehmen.
Fordern Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Korrekturabzug bzw. ein Einzelmuster an (kostenpflichtig). Bei mitgebrachten Textilien wie z.B. T‑Shirts, Pullover, Westen usw. kann keine Garantie über das Textil und das Druckergebnis übernommen werden.
5. Mängelrüge
Die Beurteilung einer Reproarbeit ist eine subjektive Angelegenheit. Ist von Ihnen keine Angabe über die Ausführung gemacht, so haben wir nach eigener Auffassung von der sachgerechten Ausführung zu entscheiden. Als Beanstandung kann deshalb nur anerkannt werden, was eindeutig Ihren Angaben widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung (z.B. Flecken, Beschädigungen o.ä.) unsererseits zurückzuführen ist.
Beanstandungen melden Sie uns bitte sofort, spätestens aber innerhalb 3 Tagen nach Lieferung, schriftlich. Wir werden versuchen, den Fehler nachträglich zu beseitigen. Ist dieses nicht möglich, leisten wir schnellstmöglich kostenlosen Ersatz. Darüber hinausgehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Sollte die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum nicht eingegangen sein, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat fällig.
Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt werden, haftet der Besteller, neben dem Dritten, als Selbstschuldner. Sofern Kleinaufträge (mit einem Warenwert unter € 50,00) nicht sofort beglichen werden und deshalb durch unsere Buchhaltung eine Rechnung ausgestellt werden muss, wird ein Bearbeitungszuschlag von € 5,– erhoben.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt 65510 Idstein.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften; soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.