datenschutz

1. Prei­se (frei­blei­bend, Irr­tum und Druck­feh­ler vor­be­hal­ten)

Münd­li­che und schrift­li­che Preis­an­ge­bo­te wer­den erst nach schrift­li­cher Auf­trags­be­stä­ti­gung ver­bind­lich. Man­gels beson­de­rer Preis­ver­ein­ba­run­gen gel­ten die Lis­ten­prei­se des Lie­fe­rers. Alle ange­ge­be­nen Prei­se ver­ste­hen sich inkl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, sofern nichts ande­res ange­ge­ben.

2. Urhe­ber­recht

Der Bestel­ler erklärt, alle Rech­te (Eigen­tums-Urhe­ber­recht etc.) an dem zu ver­viel­fäl­ti­gen­den Stück zu besit­zen und über­nimmt dem­entspre­chend für alle Schä­den, die durch etwa­ige nicht­be­rech­tig­te Ver­viel­fäl­ti­gun­gen gleich­wohl ent­ste­hen könn­ten, die Haf­tung.

3. Lie­fe­rung

a) Falls Abho­lung durch den Kun­den ver­ein­bart ist, so erfolgt die Aus­hän­di­gung von Ori­gi­na­len und Waren ohne Prü­fung der Berech­ti­gung des Abho­lers gegen Vor­la­ge der bei der Bestel­lung auf Wunsch zu ertei­len­den Emp­fangs­be­stä­ti­gung. Ansprü­che aus der Aus­hän­di­gung an einen Nicht­be­rech­tig­ten kön­nen nicht abge­lei­tet wer­den.

b) Andern­falls erfolgt der Ver­sand unfrei auf Gefahr des Bestel­lers, sofern der­sel­be nicht durch Beauf­trag­te oder Boten des Lie­fe­rers durch­ge­führt wird. Ver­pa­ckung wird bil­ligst berech­net.

c) Ver­ein­bar­te Lie­fer­zei­ten wer­den nach bes­ter Mög­lich­keit ein­ge­hal­ten.

4. Gewähr­leis­tung

a) Auch bei größ­ter Sorg­falt kön­nen Abwei­chun­gen hin­sicht­lich der Papier­qua­li­tät, der Tönung und der­glei­chen auf­tre­ten, die des­halb vor­be­hal­ten wer­den müs­sen. Bei maß­stäb­li­chen Arbei­ten wird Gewähr für genaue Ein­stel­lung über­nom­men. Maß­dif­fe­ren­zen, die durch Schrump­fung oder Deh­nung der ver­wen­de­ten Mate­ria­li­en ent­ste­hen, blei­ben vor­be­hal­ten. Für Ver­än­de­run­gen, die nach­träg­lich durch äuße­re Ein­flüs­se (Wit­te­rung, Licht, Feuch­tig­keit und der­glei­chen) ein­tre­ten, wird nur inso­weit gehaf­tet, als die­se durch unsach­ge­mä­ße Arbeit ver­schul­det sind. Für Arbei­ten, die infol­ge Mate­ri­al- oder Bear­bei­tungs­feh­ler unbrauch­bar sind, wird kos­ten­lo­ser Ersatz gelie­fert. Wei­ter­ge­hen­de Ersatz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen.

b) Für Han­dels­wa­re wird die von den Vor­lie­fe­rern geleis­te­te Gewähr über­nom­men.

c) Für Ver­lust oder Beschä­di­gung von über­ge­be­nen Ori­gi­na­len beim Trans­port durch Beauf­trag­te des Lie­fe­rers sowie bei der Auf­be­wah­rung und bei den Arbeits­vor­gän­gen beim Lie­fe­rer wird Ersatz im Ein­zel­fal­le bis zum Betrag von höchs­tens € 5.000,00 nach Maß­ga­be eines Sei­tens des abge­schlos­se­nen Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges, geleis­tet. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Ersatz­for­de­run­gen sind aus­ge­schlos­sen. Even­tu­el­le Bean­stan­dun­gen bit­ten wir inner­halb drei Tagen nach erfolg­ter Lie­fe­rung schrift­lich mit­zu­tei­len. Der Bestel­ler ist ver­pflich­tet, die Höhe des ent­stan­de­nen Scha­dens nach­zu­wei­sen und glaub­haft zu machen sowie für die Abwen­dung und Min­de­rung des­sel­ben zu sor­gen. Dem Lie­fe­rer wird das Recht ein­ge­räumt, alle Unter­la­gen zu prü­fen, um den Zeit­wert der vom Scha­den betrof­fe­nen Ori­gi­na­le ermit­teln zu kön­nen.

d) Tex­til­druck: Wir kön­nen kei­ne Garan­tie für die Farb­wie­der­ga­be bzw. die Farb­echt­heit über­neh­men.
For­dern Sie gege­be­nen­falls einen ent­spre­chen­den Kor­rek­tur­ab­zug bzw. ein Ein­zel­mus­ter an (kos­ten­pflich­tig). Bei mit­ge­brach­ten Tex­ti­li­en wie z.B. T‑Shirts, Pull­over, Wes­ten usw. kann kei­ne Garan­tie über das Tex­til und das Druck­ergeb­nis über­nom­men wer­den.

5. Män­gel­rü­ge

Die Beur­tei­lung einer Repro­ar­beit ist eine sub­jek­ti­ve Ange­le­gen­heit. Ist von Ihnen kei­ne Anga­be über die Aus­füh­rung gemacht, so haben wir nach eige­ner Auf­fas­sung von der sach­ge­rech­ten Aus­füh­rung zu ent­schei­den. Als Bean­stan­dung kann des­halb nur aner­kannt wer­den, was ein­deu­tig Ihren Anga­ben wider­spricht bzw. ein­deu­tig auf feh­ler­haf­te Bear­bei­tung (z.B. Fle­cken, Beschä­di­gun­gen o.ä.) unse­rer­seits zurück­zu­füh­ren ist.
Bean­stan­dun­gen mel­den Sie uns bit­te sofort, spä­tes­tens aber inner­halb 3 Tagen nach Lie­fe­rung, schrift­lich. Wir wer­den ver­su­chen, den Feh­ler nach­träg­lich zu besei­ti­gen. Ist die­ses nicht mög­lich, leis­ten wir schnellst­mög­lich kos­ten­lo­sen Ersatz. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Ansprü­che kön­nen wir nicht aner­ken­nen.

6. Eigen­tums­vor­be­halt

Alle gelie­fer­ten Waren blei­ben bis zur Erfül­lung sämt­li­cher dem Lie­fe­rer gegen den Abneh­mer zuste­hen­den For­de­run­gen Eigen­tum des Lie­fe­rers. An die Stel­le der gelie­fer­ten Waren tre­ten, wenn sie ver­äu­ßert oder einem Drit­ten über­ge­ben wor­den sind, alle Ansprü­che, wel­che der Abneh­mer gegen den Drit­ten hat, ohne dass es dazu einer aus­drück­li­chen Abtre­tung und Anzei­ge an den Lie­fe­rer bedarf.

7. Zah­lung

Rech­nun­gen sind zahl­bar sofort bei Erhalt der Ware ohne jed­we­den Abzug, sofern nicht ande­re Zah­lungs­be­din­gun­gen ver­ein­bart sind. Soll­te die Zah­lung 30 Tage nach Rech­nungs­da­tum nicht ein­ge­gan­gen sein, wer­den Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 1% pro ange­fan­ge­nen Monat fäl­lig.
Bei Auf­trä­gen, die für Rech­nung eines Drit­ten aus­ge­führt wer­den, haf­tet der Bestel­ler, neben dem Drit­ten, als Selbst­schuld­ner. Sofern Klein­auf­trä­ge (mit einem Waren­wert unter € 50,00) nicht sofort begli­chen wer­den und des­halb durch unse­re Buch­hal­tung eine Rech­nung aus­ge­stellt wer­den muss, wird ein Bear­bei­tungs­zu­schlag von € 5,– erho­ben.

8. Gerichts­stand

Als Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand gilt 65510 Idstein.

9. Unwirk­sam­keit

Sind ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Lie­fe­rungs- und Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam, bleibt der Ver­trag im übri­gen wirk­sam. An die Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mun­gen tre­ten die ent­spre­chen­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten; soweit sol­che feh­len, eine der gel­ten­den Rechts­auf­fas­sung fol­gen­de Rege­lung.